Kosten & Kostenübernahme
Viele Leistungen der Ernährungsberatung werden von den Krankenkassen bezuschusst oder vollständig übernommen.
Ihre Möglichkeiten der Kostenerstattung
Je nach Versicherungsart werden Ernährungsberatung und -therapie in unterschiedlichem Umfang bezuschusst oder vollständig übernommen.
Gesetzlich versichert
Von den gesetzlichen Krankenkassen nach Genehmigung zwischen 30 - 100% Kostenübernahme. Siehe unten.
Privat versichert
Abrechnung in Anlehnung an die GOÄ. Erstattung abhängig von Ihren individuellen Vertragsbedingungen.
Selbstzahler
Individuelles Angebot nach persönlichem Beratungsbedarf.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Als zertifizierte Ernährungsberaterin erfülle ich die Anbieterqualifikationen der Spitzenverbände der Krankenkassen.
Ernährungstherapie (§43 SGB V)
Bis zu 5 Termine innerhalb von 12 Monaten. Kostenübernahme zwischen 30 - 100% je nach Krankenversicherung. Voraussetzung: reichen Sie vorab eine vom Arzt unterzeichnete "ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung" und ggf. eine Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein. Beide Formulare finden Sie unten als pdf zum Download.
Präventionskurse (§20 SGB V)
Zertifizierte Gesundheitskurse mit 6 Terminen. Keine vorherige Genehmigung erforderlich. Jährlicher Zuschuss zwischen 75 und 1.200 Euro je nach Kasse.
Private Versicherung & Selbstzahler
Auch für Privatversicherte und Selbstzahler biete ich transparente und faire Konditionen.
Private Krankenversicherung
Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zum 2,3- bis 3,5-fachen Satz. Erstattung richtet sich nach Ihren individuellen Vertragsbedingungen. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in der Regel erforderlich.
Selbstzahler
Individuelles Angebot basierend auf Ihrem persönlichen Beratungsbedarf. Transparente Preisgestaltung ohne versteckte Kosten. Kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch.
Downloads für Ihre Krankenkasse
Laden Sie die benötigten Formulare herunter und reichen Sie diese zusammen bei Ihrer Krankenkasse ein.