Meine Ernährungsberatung ist zertifiziert (Quetheb) und wird von den Krankenkassen anerkannt und bezuschusst.
Gesetzlich Krankenversicherungen beteiligen sich je nach Krankenversicherung zwischen 30 - 100% an meiner anerkannten Ernährungsberatung.
Bis zu 3 Beratungstermine werden als "primärpräventive Maßnahme" von den Krankenkassen auch ohne vorherigen Antrag bezuschusst.
Für die Kostenübernahme von mehr als 3 Beratungsterminen sollten Sie sich eine „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung" für Ernährungstherapie durch einem Arzt ausstellen lassen. Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung" können Sie unten als pdf herunterladen.
AOK-Versicherte können meine Rechnung ohne ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder Kostenvoranschlag bei der AOK einreichen. Es werden maximal 2 x75 Euro für primärpräventive Maßnahmen pro Kalenderjahr erstattet.
Privat versicherte Patienten: Für die Beratung wird die Abrechnung in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ-Nr. analog) zugrunde gelegt (2,3-facher – 3,5-facher Satz).
Die Kostenübernahme durch die privaten Krankenkassen hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung ab. Im Einzelfall kann auch hier eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für Ernährungstherapie von der Krankenversicherung gefordert werden.